Zusätzlich zum Wartungspaket:
Garantie- Erweiterung:
Kostenloser Ersatz von defekten Bauteilen, inkl. aller Verschleißteile und Störungsbeseitigung im Zuge der Wartung. Ausgenommen sind Beschädigungen, die außerhalb einer normalen Nutzung, durch fehlerhafte Nutzung/ Bedienung oder mutwillig herbeigeführt wurden.
Schornsteinfegerarbeiten:
Kehr- und Überprüfungsaufgaben gemäß dem gültigen Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. inkl. Übermittlung des gemäß SchfHwG vorgeschriebenen Formblatts an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Der Auftragnehmer erhält die Vollmacht, bei Bedarf einen gültigen Feuerstättenbescheid beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anzufordern, sowie die Korrespondenz bzgl. Bescheinigungen, Mängelberichten etc. mit dem bevollmächtigten Schornsteinfeger zu führen.
Kostenloser telefonischer Support durch einen Service- Techniker.
Leistungen wie im Wartungspaket:
Wartung der Feuerungsanlage:
– Überprüfung des Aufstellraumes hinsichtlich des Brandschutzes und bei Holzkaminen, sowie Kaminkesseln der Verbrennungsluftversorgung.
– Überprüfung der Feuerstättenverkleidung auf Beschädigungen z.B. durch Korrosion und Rissbildung.
– Überprüfung der feuerberührten Teile wie Brennraum und Nachheizflächen, insbesondere auf Beschädigung und Verschleiß.
– Prüfung auf einwandfreie Funktion von Verschleißteilen, wie Dichtungen und Brennkammerauskleidungen.
– Kontrolle von Steuer- und Regeleinrichtungen.
Reinigungs- und Wartungsarbeiten, individuell nach Brennstoffart:
Kamin-Kessel mit wasserführendem Wärmetauscher für den Brennstoff Holz:
– Reinigung der Feuerstätte, Heizkammer, Wärmetauscher und Verbindungsstück.
– Prüfung von beweglichen Teilen auf einwandfreie Funktion.
Gaskamin:
– Reinigung der Feuerstätte, Heizkammer, ggf. Wärmetauscher.
– Prüfung des Gasregelblocks und der zugehörigen Gasdrücke.
Holzkamin:
– Reinigung der Feuerstätte, Heizkammer, ggf. Heizgaszüge und Verbindungsstück.
– Prüfung von beweglichen Teilen auf einwandfreie Funktion.
Der Auftrag wird jährlich wiederkehrend ausgeführt und berechnet. Er kann jeweils vor der nächsten Arbeitsausführung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist storniert werden.